Unterhalt
Grundsätzlich sind beide Eltern für den Unterhalt zuständig. Jener Elternteil, der das Kind überwiegend betreut, erfüllt dadurch bereits seine Unterhaltspflicht. Ein Elternteil, der mit dem Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, ist somit in der Regel zu einer Geldleistung verpflichtet.Nach der Rechtssprechung stehen Kindern innerhalb bestimmter Altersstufen folgende Prozentsätze des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen zu:
0 - 6 Jahre...................16 %
6 - 10 Jahre.................18 %
10 - 15 Jahre...............20 %
über 15 Jahre..............22 %
Bei weiteren Sorgepflichten (weitere Kinder, einkommenslose Ehepartner) werden diese Prozentsätze reduziert.
Die Unterhaltspflicht der Eltern endet nicht mit der Volljährigkeit (vollendetes 18. Lebensjahr) des Kindes, sondern mit dessen Selbsterhaltungsfähigkeit (diese tritt z.B. bei längerer Schulausbildung/Studium erst nach der Volljährigkeit ein).
Auch bei gutem Einvernehmen nicht verheirateter Eltern, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, ist eine Unterhaltregelung unbedingt zu empfehlen. Zum einen, um einem Streitfall vorzubeugen, zum anderen, damit der außerhalb lebende Elternteil auch seine steuerlichen Absetzmöglichkeiten nützen kann (Unterhaltsabsetzbetrag). Die Unterhaltsfestsetzung kann bei der Jugendwohlfahrt oder beim Bezirksgericht vorgenommen werden.
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verpflichtung nicht nachkommt (Zahlungsunwilligkeit) kann man sich zur Hereinbringung der Ansprüche des Kindes an die Jugendwohlfahrt oder das Bezirksgericht wenden.
Kann der Unterhalt vom Verpflichteten nicht hereingebracht werden, klärt die Jugendwohlfahrt ob die Voraussetzungen für einen Unterhaltsvorschuss gegeben sind.
- Vaterschaftsanerkennungen und Unterhaltsvereinbarungen, die vor der Jugendwohlfahrt unterschrieben werden, sind Vereinbarungen vor einem Gericht gleichgestellt.
- Nähere Informationen erhalten Sie in der Jugendwohlfahrt Ihrer Bezirkshauptmannschaft/Ihres Magistrates. Verwenden Sie zur Adressensuche die Suchfelder im Menü rechts.
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