Rosa Sneakers eines Teenagers Photocreo Bednarek - Fotolia.com

Selbstbestimmung

Auch rechtlich ändert sich in den Jahren des Erwachsenwerdens so einiges. Mehr und mehr hat ein Jugendlicher das Recht, über sich und seine Angelegenheiten selbst zu bestimmen. Zum Beispiel:

  • Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann man mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters selbst einen Reisepass beantragen.
  • Ab dem 14. Lebensjahr kann man selber entscheiden, ob man in eine Glaubensgemeinschaft eintreten oder aus ihr austreten möchte. Vorher müssen Eltern ihre Kinder fragen (ab 10), ab 12 Jahren haben sie ein Einspruchsrecht.
  • Ab dem 16. Lebensjahr hat ein Jugendlicher das Recht, zu wählen (z.B. Nationalrat, Bundespräsident, Landtagswahlen, Europawahlen, etc.).
  • Ab dem 14. Lebensjahr kann man in einfache medizinische Behandlungen (z.B. Impfungen, Verschreibung von Medikamenten) selber einwilligen. Zu Tattoos und Piercings gibt es spezielle Regelungen.

Auch Regelungen zu Ausgehzeiten, Alkohol, Rauchen, Glücksspiel, etc. sind nach Alter gestaffelt. Sie stehen im Oö. Jugendschutzgesetz.