Vorgehensweisen
Die beiden Systeme Schule und Jugendwohlfahrt sind vor allem dann auf eine gemeinsame Kooperation angewiesen, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet erscheint. Beginnen kann diese Zusammenarbeit bereits, wenn sich eine Lehrkraft Sorgen um ein Kind/einen Jugendlichen macht.
Notwendig wird sie dort, wo das Kindeswohl akut gefährdet ist, zB.
... bei Selbstgefährdung,
... bei konkretem Verdacht einer körperlichen Misshandlung (sichtbare Verletzungen)
... bei einem psychischen Ausnahmezustand.
Bei akuter Kindeswohlgefährdung muss sofort gehandelt werden, die Zeit für eine Kooperation mit den Erziehungsberechtigten bzw. für ein Heranziehen schulinterner Hilfen bleibt nicht mehr.
Daraus ergeben sich je nach Schwere der Situation zwei unterschiedliche Vorgehensweisen:
- Ablauf bei akuter Gefährdung des Kindeswohls (PDF-Format)
- Ablauf bei Sorge um das Kindeswohl (PDF-Format)
Seite drucken

(+43 732) 77 20-15 200
