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Homepage : Schule : Sorge um das Kindeswohl : Anfrage bei der Jugendwohlfahrt ohne Nennung des Schülernamens
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Anfrage bei der Jugendwohlfahrt ohne Nennung des Schülernamens

Abgesehen von den Bestimmungen des § 48 im Schulunterrichtsgesetz können sich Lehrkräfte jederzeit bei der Jugendwohlfahrt informieren, ohne dabei den Namen des/der Schüler/in zu nennen, wenn ...

... sie sich über eine/n Schüler/in Sorgen machen
... sie sich nicht sicher sind, wie die Situation zu beurteilen ist
... nicht ausreichend Hinweise vorhanden sind, die eine Meldung rechtfertigen würden

Dabei können Lehrkräfte den/die zuständige/n Sozialarbeiter/in kontaktieren, ohne Namensnennung des/der Schülers/in die Umstände des Falles besprechen und Informationen bekommen, hinsichtlich folgender Fragestellungen:

Was könnte hinter dem Verhalten des Kindes stecken?
Ab wann ist die Zuständigkeit der Jugendwohlfahrt gegeben?
Wie könnte eine Zusammenarbeit von Schule, Jugendwohlfahrt und Familie aussehen?
Welche Möglichkeiten/Hilfen gibt es für die Familie, für das Kind?

IGLU Linz|IGLU Marchtrenk|IGLU Mauthausen|IGLU Traun|IGLU Wels

Eine neue Qualität in der Mutterberatung: Fünf Bezirksleitstellen für Sozialvorsorge und Gesundheitsförderung.
Unsere Angebote sind kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym.

Das Projekt ProKids ist eine Zusammenarbeit des Referats Kindergärten/Horte und der Abteilung Jugendwohlfahrt

Kontakt Kontaktieren Sie uns lieber einmal zuviel, als einmal zuwenig!
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Amt der Oö. Landesregierung
Abteilung Jugendwohlfahrt
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Klammeraffenetworker.jw.post@ooe.gv.at
Telefonhörer(+43 732) 77 20-15 200
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