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Melde- und Mitteilungspflichten

Die Meldepflicht seitens der Schule an die Jugendwohlfahrt ist sowohl im Schulunterrichtsgesetz als auch im Jugendwohlfahrtsgesetz geregelt. Im Folgenden werden sowohl die gesetzlichen Grundlagen als auch Erläuterungen dazu dargestellt.
IGLU Linz|IGLU Marchtrenk|IGLU Mauthausen|IGLU Traun|IGLU Wels

Eine neue Qualität in der Mutterberatung: Fünf Bezirksleitstellen für Sozialvorsorge und Gesundheitsförderung.
Unsere Angebote sind kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym.

Das Projekt ProKids ist eine Zusammenarbeit des Referats Kindergärten/Horte und der Abteilung Jugendwohlfahrt

Kontakt Kontaktieren Sie uns lieber einmal zuviel, als einmal zuwenig!
Briefsymbol
Amt der Oö. Landesregierung
Abteilung Jugendwohlfahrt
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Klammeraffenetworker.jw.post@ooe.gv.at
Telefonhörer(+43 732) 77 20-15 200
Linktipp

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