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Besuchsrecht und Obsorge

In vielen gerichtlichen Verfahren ersucht das Gericht die Jugendwohlfahrt um Unterstützung, damit die Interessen des Kindes und das Kindeswohl besonderes gut berücksichtigt werden. Zum Beispiel:

Im Falle eines Streits um Obsorge oder Besuchsrecht kann das Familiengericht eine Stellungnahme der Jugendwohlfahrt einholen, um die für das Kind beste Lösung zu finden.

Bei straffälligen Jugendlichen kann das Gericht die Jugendwohlfahrt um eine Schilderung der Familiensituation ersuchen, damit alle Umstände entsprechend berücksichtigt werden können.

  • Nähere Informationen erhalten Sie in der Jugendwohlfahrt Ihrer Bezirkshauptmannschaft/Ihres Magistrates. Verwenden Sie zur Adressensuche die Suchfelder im Menü rechts. 
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Eine neue Qualität in der Mutterberatung: Fünf Bezirksleitstellen für Sozialvorsorge und Gesundheitsförderung.
Unsere Angebote sind kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym.

Das Projekt ProKids ist eine Zusammenarbeit des Referats Kindergärten/Horte und der Abteilung Jugendwohlfahrt

Kontakt Kontaktieren Sie uns lieber einmal zuviel, als einmal zuwenig!
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Amt der Oö. Landesregierung
Abteilung Jugendwohlfahrt
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Klammeraffenetworker.jw.post@ooe.gv.at
Telefonhörer(+43 732) 77 20-15 200
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