Jugendwohlfahrt OÖ.

 

Recht

Beratung und Unterstützung rund um Vaterschaft, Unterhalt, Besuchsrecht und Obsorge ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsalltags in der Jugendwohlfahrt. Die Interessen und Rechte der Kinder stehen dabei für uns immer an oberster Stelle. Die MitarbeiterInnen der Jugendwohlfahrt versuchen, gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für Ihr Kind zu finden.
  • Vaterschaft

    Wenn ein Kind unehelich geborenen wird, kann der Kindesvater sein Kind entweder beim Standesamt, Bezirksgericht, vor einem Notar, beim Jugendamt seiner Bezirkshauptmannschaft...
  • Unterhalt

    Grundsätzlich sind beide Eltern für den Unterhalt zuständig. Jener Elternteil, der das Kind überwiegend betreut, erfüllt dadurch bereits seine Unterhaltspflicht ...
  • Besuchsrecht und Obsorge

    In vielen gerichtlichen Verfahren ersucht das Gericht die Jugendwohlfahrt um Unterstützung, damit die Interessen des Kindes und das Kindeswohl besonderes gut berücksichtigt werden ...


Amt der Oö. Landesregierung
Abteilung Jugendwohlfahrt
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel. (+43 732) 77 20-152 01
Fax (+43 732) 77 20-21 53 28
jw.post@ooe.gv.at