Besuchsrecht und Obsorge
In vielen gerichtlichen Verfahren ersucht das Gericht die Jugendwohlfahrt um Unterstützung, damit die Interessen des Kindes und das Kindeswohl besonderes gut berücksichtigt werden. Zum Beispiel:Im Falle eines Streits um Obsorge oder Besuchsrecht kann das Familiengericht eine Stellungnahme der Jugendwohlfahrt einholen, um die für das Kind beste Lösung zu finden.
Bei straffälligen Jugendlichen kann das Gericht die Jugendwohlfahrt um eine Schilderung der Familiensituation ersuchen, damit alle Umstände entsprechend berücksichtigt werden können.
- Nähere Informationen erhalten Sie in der Jugendwohlfahrt Ihrer Bezirkshauptmannschaft/Ihres Magistrates. Verwenden Sie zur Adressensuche die Suchfelder im Menü rechts.
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