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Homepage : Kindergarten/Hort : Vorgehensweisen
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Vorgehensweisen

Ziel dieser Zusammenstellung ist es, einen Anhaltspunkt zu geben, wann welche Schritte zu setzen sind und was in welcher Situation getan werden kann - dies soll allerdings NICHT als starres Korsett betrachtet werden! Abweichungen ergeben sich zwangsläufig, da jeder Fall individuell zu betrachten ist.


1.) Vor dem Kontakt mit der Jugendwohlfahrt
Die folgenden Ausführungen werden anhand des "Verfahrensschemas für Pädagoginnen und Pädagogen" erläutert. Hierbei ist die Phase von den ersten auffälligen Beobachtungen im Kindergarten/Hort bis hin zur Fallübernahme durch die Jugendwohlfahrt skizziert.

Wenn Sie in der pädagogischen Praxis Beobachtungen bei Kindern hinsichtlich Verwahrlosung, Missbrauch, Gewalt, ... machen, dann sollen diese im Rahmen eines Fachgespräches mit einer/eines KollegIn bzw. der Leitung der pädagogischen Einrichtung besprochen werden. Falls sich der Verdacht als unbegründet herausstellen, soll das Kind dennoch gezielt weiter beobachtet werden.

Sofern sich in diesem Gespräch der Verdacht erhärtet, steht Ihnen zur Erleichterung der Dokumentation bzw. zur Reflexion der eigenen Beobachtung die "Checkliste ProKids" zur Verfügung. Gegebenenfalls kann auch eine anonyme Beratung durch externe Fachkräfte herangezogen werden. (z.B. Kinderschutzzentren, Jugendwohlfahrt)

Für die weitere Vorgehensweise sind grundsätzlich drei Varianten möglich:

Geringe Anzeichen bzw. zu unsichere Information
Falls die Anzeichen zu geringfügig sind bzw. Sie nur vage Informationen (beispielsweise "über mehrere Ecken") haben, dann empfiehlt es sich weiter zu beobachten, und diese Beobachtungen zu dokumentieren.

Überforderung der Eltern bzw. nicht ausreichende Wahrung der Bedürfnisse des Kindes
Falls Überforderung der Eltern bzw. nicht ausreichende Wahrung der Bedürfnisse des Kindes Thema Ihrer Sorgen um das Kind sind, dann ist ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten sinnvoll.

Falls die von Ihnen gegebenen Tipps und Ratschläge nicht ausreichen, kann der Hinweis auf Beratungseinrichtungen und andere Unterstützungsmöglichkeiten gegeben werden, die einem in herausfordernden Lebenslagen helfen können.

In dem Gespräch soll die Empfehlung an die Eltern ausgesprochen werden, Kontakt mit der Jugendwohlfahrt aufzunehmen; eventuell mit dem Hinweis, dass, falls die Eltern keinen Kontakt mit der Jugendwohlfahrt aufnehmen, der Kindergarten bzw. Hort dies machen muss. In beiden Fällen organisiert die Jugendwohlfahrt dann ihrerseits gemeinsame Gespräche mit den Eltern und gegebenenfalls mit den zuständigen Kindergarten- oder HortpädagogInnen. Wie bereits erwähnt sind hier Offenheit und Transparenz wichtige Ziele.

Bei schwierigen Elterngesprächen ist eine Unterstützung durch die LeiterIn grundsätzlich sinnvoll. Weiters wird auf das Seminarangebot im "Fortbildungsprogramm für Kinderbetreuungseinrichtungen in Oberösterreich" verwiesen; Informationen zum Thema "Gesprächsführung" sind außerdem im Link-Bereich der Homepage zu finden.

Vernachlässigung, körperliche Gewalt, Sexueller Missbrauch
Wenn die Ergebnisse der Einzelkindbeobachtung im Bereich "Vernachlässigung", "Gewalt am Kind" bzw. "sexueller Missbrauch" anzusiedeln sind, ist mit der Jugendwohlfahrt Kontakt aufzunehmen, bevor die Eltern daraufhin angesprochen werden!

Denn wenn der mögliche Täter aus dem näheren Umfeld der Familie kommt, wird  meist (verstärkt) Druck auf das Kind ausgeübt, um die Tat weiterhin möglichst geheim zu halten. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass bei voreiligen Handlungen (etwa einer sofortigen Anzeige bei der Polizei bei noch unklarer Sachlage) eine Traumatisierung für das Kind passiert.

Gewalt am Kind bzw. sexueller Missbrauch sind besondere Situationen und erfordern aufeinander abgestimmte Vorgehensweisen der beteiligten Institutionen. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Broschüre "(k)ein Sicherer Ort" des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend, welche auf der Seite des Bundesministeriums heruntergeladen sowie in Druckform kostenlos angefordert werden kann.

In dieser wird u.a. zusammengefasst, wie sexuelle Gewalt erkannt werden kann, wie dem betroffenen Kind geholfen werden kann, wer welche Unterstützung in diesem Bereich anbietet und welche Möglichkeiten der Prävention gegeben sind.

Der Weg zum Download:
http://www.bmgfj.gv.at/ - Service - Bestellservice - "(k)ein sicherer Ort"

Des weiteren verweisen wir auf die beratenden und unterstützenden Angebote, die sich mit dieser Thematik befassen.


2.) Schriftliche Dokumentation
Wie bereits mehrfach angesprochen ist eine schriftliche Dokumentation der Beobachtungen von entscheidender Bedeutung, und dies aus mehreren Gründen: 

  • Durch das Niederschreiben der eigenen Beobachtungen wird die emotionale Komponente, die gerade bei eher unbekannten Themenbereichen bzw. unklaren Situationen verstärkt auftritt, abgeschwächt.
  • Wenn sich im weiteren Verlauf konkretere Hinweise ergeben, die ein Handeln der Jugendwohlfahrt bzw. der Polizei notwendig machen, können diese genauen Informationen für die weitere Vorgehensweise hilfreich sein.

Empfohlen wird, folgende Sachverhalte zu dokumentieren:

  • Besondere Beobachtungen bei einem Kind
    - Name des Kindes
    - Datum
    - Personen, welche die Beobachtungen bestätigen können
    - Was wurde beobachtet? (an Fakten orientieren, Mutmaßungen und eigene Unsicherheiten bitte als solche kennzeichnen!)
  • Kontakte mit der Jugendwohlfahrt
    - Datum
    - Ansprechpartner
    - Thema
  • Besondere Kontakte/Gespräche mit Erziehungsberechtigten
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Eine neue Qualität in der Mutterberatung: Fünf Bezirksleitstellen für Sozialvorsorge und Gesundheitsförderung.
Unsere Angebote sind kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym.

Das Projekt ProKids ist eine Zusammenarbeit des Referats Kindergärten/Horte und der Abteilung Jugendwohlfahrt

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