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Öffentliche Jugendwohlfahrt
In der öffentlichen Jugendwohlfahrt wirken die Politik, die Abteilung Jugendwohlfahrt einschließlich der weisungsfreien Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Bezirksverwaltungsbehörden sowie die freien Jugendwohlfahrtsträger gemäß ihrer Verantwortung zusammen, um die im Folgenden genannten Aufgaben und Leistungen zu erbringen, unter bestimmten Rahmenbedingungen und nach den gültigen Grundsätzen und Zielen der Jugendwohlfahrt Oberösterreich.
Weitere Informationen
- Die Organisation des Systems Jugendwohlfahrt (PDF-Format)
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