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Melde- und Mitteilungspflicht

Die Meldepflicht für Fachkräfte in Krabbelstuben, Kindergärten und Horten ist sowohl im OÖ. Kinderbetreuungsgesetz als auch im Jugendwohlfahrtsgesetz geregelt. Die Gesetzestexte sowie Erläuterungen dazu sind nachfolgend skizziert.
IGLU Linz|IGLU Marchtrenk|IGLU Mauthausen|IGLU Traun|IGLU Wels

Eine neue Qualität in der Mutterberatung: Fünf Bezirksleitstellen für Sozialvorsorge und Gesundheitsförderung.
Unsere Angebote sind kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym.

Das Projekt ProKids ist eine Zusammenarbeit des Referats Kindergärten/Horte und der Abteilung Jugendwohlfahrt

Kontakt Kontaktieren Sie uns lieber einmal zuviel, als einmal zuwenig!
Briefsymbol
Amt der Oö. Landesregierung
Abteilung Jugendwohlfahrt
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Klammeraffenetworker.jw.post@ooe.gv.at
Telefonhörer(+43 732) 77 20-15 200
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