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Melde- und Mitteilungspflicht
Die Meldepflicht für Fachkräfte in Krabbelstuben, Kindergärten und Horten ist sowohl im OÖ. Kinderbetreuungsgesetz als auch im Jugendwohlfahrtsgesetz geregelt. Die Gesetzestexte sowie Erläuterungen dazu sind nachfolgend skizziert.Formular-Download
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