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Über uns
Der gesetzliche Auftrag der Jugendwohlfahrt Oberösterreich ist in § 1 Oö. JWG 1991 geregelt. Neben der Betreuung der werdenden Mütter umfasst er die Sicherung der persönlichen und sozialen Entfaltung von Kindern und Jugendlichen und die Unterstützung der Familien bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder.Die oberösterreichischen Jugendwohlfahrtsbehörden sind für dabei alle Kinder und Jugendlichen zuständig, die sich in Oberösterreich aufhalten. Darüber hinaus haben sie aber auch auf jene oberösterreichischen Kinder und Jugendlichen zu achten, die sich vorübergehend nicht im Bundesland aufhalten.
In der öffentlichen Jugendwohlfahrt wirken die Abteilung Jugendwohlfahrt des Landes, die Jugendämter an den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten, Kinder- und Jugendanwaltschaft, beauftragte Vereine und Institutionen und die Politik zusammen.
Erste Anlaufstelle, wenn Sie Rat und Hilfe brauchen, ist die Jugendwohlfahrt an Ihrer Bezirkshauptmannschaft / an Ihrem Magistrat.
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