Vaterschaft
Wenn ein Kind unehelich geborenen wird, kann der Kindesvater sein Kind entweder beim Standesamt, Bezirksgericht, vor einem Notar, beim Jugendamt seiner Bezirkshauptmannschaft oder im Ausland vor einer Botschaft oder einem Konsulat anerkennen. Der Vater benötigt dazu seine Geburtsurkunde, einen Personalausweis, seinen Staatsbürgerschaftsnachweis und seinen Meldezettel.Wenn ein Vater sich nicht zu seinem Kind bekennt, unterstützt die Jugendwohlfahrt die Mutter auf deren Wunsch (schriftliche Zustimmung) bei der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft indem sie einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft bei Gericht einbringt.
- Nähere Informationen erhalten Sie in der Abteilung Jugendwohlfahrt Ihrer Bezirkshauptmannschaft/Ihres Magistrates. Die Adressen finden Sie über die Suchfelder im Menü rechts.
Seite drucken

(+43 732) 77 20-15 200
Im passwort-geschützten Bereich anmelden
.jpg)